| | Fragen zur Buchhaltung |
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 | Wie lauten die Bankdaten? |
 | Bankverbindung (Deutschland): Commerzbank AG BLZ: 850 800 00 Kto.: 041 285 400 1 IBAN: DE44 850800000412854001 S.W.I.F.T.-Adr.: DRES DE FF 850 Bankverbindung (Österreich): UniCredit Bank Austria AG BLZ: 12000 Kto.: 511 010 773 00 IBAN: AT91 1200051101077300 S.W.I.F.T.-Adr.: BKAUATWW Commerzbank AG, Zweigniederlassung Zürich Bankenclearing Code: 8836 Konto-Nr.: 120051800CHF IBAN: CH0708836120051800006 S.W.I.F.T.-Adr.: COBA CH ZH Belastungsermächtigung: (gilt nur für Kunden in der Schweiz) Insofern Sie uns als Kunde in der Schweiz eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist hierfür die Weitergabe einer Belastungsermächtigung an Ihre Bank notwendig. Nur nach Vorlage dieser kann eine erfolgreiche Abbuchung seitens Internet24 gewährleistet werden. Das entsprechende Formular wird Ihnen per Post in dreifacher Ausfertigung zugesandt. Ein Exemplar reichen Sie bitte bei Ihrer Bank mit der LSV-Ident-Nummer: IMS01 ein. Die Bank wird interne Angaben ergänzen und das Original an Internet24 senden. Sollten Sie zu einer anderen Bank wechseln und demnach eine neue Bankverbindung mitteilen, ist dieser Vorgang erneut nötig. Umsatzsteuerbefreiung (gilt für Kunden in Deutschland und Österreich) Eventuell gehören Sie zu den Firmen, die umsatzsteuerbefreit sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Internet24 Ihnen keine Rechnung OHNE MwSt ausstellen kann. Internet24 ist als GmbH verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen. Auch die Angabe Ihrer UID oder ATU-Nummer nimmt darauf keinen Einfluss. Bitte machen Sie die MwSt aus unseren Rechnungen über Ihre Umsatzsteuererklärung geltend. |
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 | Welche Umsatzsteuer wird berechnet (gilt nur für Kunden in Österreich) |
 | Lt. dem BMF (Bundesministerium der Finanzen) gilt folgendes: - Internet24 stellt "Websites" bereit, damit erbringt sie eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG. 1. Wenn diese Leistung an einen Unternehmer/Privatmann im EG-Ausland erbracht wird ist die Leistung dort umsatzsteuerpflichtig, wo die Leistung erbracht wird. (Deutschland 19%) 2. Wird eine ATU-Nr. mitgeteilt, wird die Rechnung ohne MwSt. erstellt (damit die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 13 b UStG - BRDeutschland) Internet24 ist auch beim Finanzamt Graz unter der St.Nr. 135/7554 gemeldet und somit verpflichtet ebenfalls in Österreich Umsatzsteuer abzuführen. |
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 | Wie werden Erstaufträge berechnet? |
 | Ab dem 01.02.06 führt Internet24 eine tagesgenaue Abrechnung durch. Das bedeutet, dass der Kunde ab Auftragseinrichtung die verbleibenden Tage bis Monatsende anteilig berechnet bekommt. Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats. Diese ist bei jedem Tarif individuell und kann der jeweiligen Tarifbeschreibung entnommen werden. Erfolgt eine Auftragseinrichtung am 1. eines Monats, wird der aktuelle Monat komplett berechnet. Ab dem 2. Tag des Monats erfolgt die Abrechnung anteilig. |
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 | Wie werden Tarifumstellungen berechnet? |
 | Bei einer Tarifumstellung wird zwischen 3 Varianten unterschieden: Variante 1: Tarifumstellungen werden unabhängig vom Preis des alten und neuen Tarifs sofort berechnet. Dies gilt, wenn die Bestellung des Kunden am 1. eines Monats bei Internet24 eingeht. Sollte dieses Datum auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag fallen, gilt das Bearbeitungsdatum der Tarifumstellung als Grundlage. Ab dem 2. eines Monats findet die Berechnung grundsätzlich ab dem Folgemonat statt. Eventuell anfallende Gutschriften des alten Tarifs werden in der Rechnung abgezogen. Neuer und alter Tarif werden anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben. Insofern Zukäufe vorhanden sind, werden diese ebenfalls dem Berechnungszeitraum des neuen Tarifs angepasst. Es gibt ältere Tarife, bei denen .com., .net und .org Domains nicht inklusive waren. Beim Wechsel in einen aktuellen Tarif erhält der Kunde eine Gutschrift ab Datum der Tarifumstellung für bisher extra zu zahlenden Domaingebühren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Domain im Tarif inklusive. Jährliche Gebühren sind im Vergleich auf monatlich umzurechnen. Bei einer Tarifumstellung erhebt Internet24 eine Umstellungsgebühr. Diese entspricht den jeweiligen Einrichtungsgebühren des neuen Tarifs, bzw. Umstellungsgebühren bei Kundenserverdomains. Sollten mehrere Tarifumstellungen innerhalb kurzer Zeitabstände erfolgen, fallen erneute Einrichtungsgebühren an. Grund hierfür ist, dass ein komplett neuer Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Das heißt, die Webseiten müssen in den neuen Tarif vom Kunden eingespielt werden. E-Mail-Konteneinstellungen und Datenbanken bleiben erhalten. Alter und neuer Tarif laufen 3 Tage parallel. Dieser Zeitraum gilt ab Auftragsbestätigung. Variante 2: Sie bestellen eine neue Domain und machen kurze Zeit später (1,2 oder 3 Tage) eine Tarifumstellung. (Gilt ebenfalls für den Fall, dass für eine bestehende Domain kurz nacheinander zwei Tarifumstellungen gemacht werden). Bei dieser Variante erfolgt eine anteilige Berechnung ab dem Datum der Umstellung. Variante 3: Sie bestellen eine neue Domain und machen einige Zeit später eine Tarifumstellung. (Gilt ebenfalls für den Fall, dass für eine bestehende Domain nacheinander zwei Tarifumstellungen gemacht werden). Insofern die betreffende Rechnung noch zur Zahlung aussteht, wird wie folgt verfahren. Die alte Rechnung wird storniert. Sie erhalten eine neue Rechnung, in der Ihnen die Einrichtungsgebühr des alten und des neuen Tarifs in Rechnung gestellt werden. Vom Tag der Erstbestellung bis zum Tag der Umstellung wird Ihnen der monatliche Preis des alten Tarifs anteilig berechnet. Ab dem Datum der Umstellung wird der neue Tarif ebenfalls anteilig in Rechnung gestellt. |
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 | Wie werden Zukäufe berechnet? |
 | Zukäufe werden gleich den Erstaufträgen berechnet. |
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 | Kann der Berechnungszeitraum verändert werden? |
 | Dies ist leider nicht möglich. Rechnungen werden immer für die Zeiträume ausgestellt, die in den Tarifbeschreibungen angegeben sind. |
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 | Wie werden die Rechnungen zugestellt? |
 | Seit dem 01.04.2005 hat Internet24 eine Umstellung der Rechnungslegung via E-Mail und Portal vorgenommen. Das bedeutet, dass Sie die Rechnungen grundsätzlich per E-Mail zugestellt bekommen. Hierzu ist es notwenig, dass Sie sich mit den von uns erteilten Zugangsdaten zum Kundenportal einloggen. Bitte beachten: Zugangsdaten zum Portal sind nicht identisch mit den FTP-Zugangsdaten. Unter dem Punkt "Ihre Daten" können Sie eine E-Mailadresse zum Versand der Rechnungen angeben. Bitte halten Sie diese Daten stets aktuell, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf gewährleistet werden kann. Dies ist vor allem in der Urlaubszeit zu bedenken. Wahlweise können Sie weiterhin die Rechnungen per Post erhalten. Hierfür fällt allerdings eine Gebühr von € 3,- brutto pro Rechnung an. Fehlende Rechnungen können Sie im Portal (portal.internet24.de) unter dem Punkt "Rechnungen" einsehen und ausdrucken. Wir weisen darauf hin, dass entgegen den Aussagen einiger Steuerberater der Rechnungsversand per E-Mail rechtens ist und lt. Steueränderungsgesetz 2003 von jedem Finanzamt akzeptiert wird. Einzige Voraussetzung ist, dass die Rechnung eine gültige elektronische Signatur enthält. Rechnungen von Internet24 enthalten die besagte Signatur. Diese können Sie im Portal downloaden oder auch lt. Rechnungsmail speichern. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten verlegt haben, teilen Sie uns dies mit. Wir versenden Ihnen umgehende neue Zugangsdaten. |
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 | Ich habe eine Rechnung für E-Mail to Fax/SMS bekommen. Ich benötige die Einzelverbindungsnachweise dafür. Wie kann ich diese bekommen? |
 | Melden Sie sich auf dem http://www.config-server.de/ an. In der Rubrik „Logfile downloaden“ unter Sonderleistungen – E-Mail (SMS und Fax) können Sie sich die Einzelverbindungsnachweise downloaden. |
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 | Was muss ich beachten, wenn Vertragspartner und Kontoinhaber nicht identisch sind? |
 | In diesem Fall müssen beide Personen / Firmen / GF auf dem Bestellformular unterschreiben. Somit ist der Vertrag und die Einzugsermächtigung unterzeichnet. |
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 | Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen bzw. entziehen? |
 | Die Verfahrensweise ist die gleiche wie bei der Änderung einer Bankverbindung. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass alle noch offenen Rechnungen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Einzugsermächtigung, storniert und auf Lastschrift umgeschrieben werden. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Überweisungen abzusehen. Das Entziehen einer Einzugsermächtigung erfordert die gleichen Schritte wie das Erteilen. Hierzu gibt es allerdings kein vorgefertigtes Formular, es reicht ein formloses Schreiben an Internet24. |
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 | Sie möchten einen Einsteigerserver bestellen, Ihr Firmensitz ist im Ausland und Sie führen kein in Deutschland, Österreich oder Schweiz befindliches Konto? |
 | Eine Bearbeitung Ihres Auftrages ist erst nach Zahlungseingang des ersten Rechnungsbetrages möglich. Dabei ist zu beachten, dass die volle Mindestvertragslaufzeit im Voraus berechnet wird. Geht keine Zahlung auf unserem Konto ein, stornieren wir nach erfolgloser Mahnung den Auftrag. Diese Regelung gilt nicht für Kunden mit deutschen, österreichischen oder schweizerischen Konto. |
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 | Wie kann ich meine Bankverbindung ändern? |
 | Bitte teilen Sie uns die Änderung der Bankverbindung formlos per Fax oder Post mit oder nutzen Sie unser Formular. Bitte unterschreiben Sie das Dokument. Sollten Sie bei uns als Vermittler tätig sein, beachten Sie bitte, dass Sie uns mitteilen, ob diese Änderung lediglich für Ihr Provisionskonto oder auch für Ihre bei uns gehosteten Domains gelten soll. |
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 | Kann der Rechnungsbetrag auch zu einem späteren Zeitpunkt von meinem Konto abgebucht werden? |
 | Dies ist leider aufgrund eines automatisierten Verfahrens nicht möglich. Stundung bzw. Ratenzahlung: Um eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung zu ermöglichen, bedarf es einer schriftlichen Anfrage seitens des Kunden an Internet24. Dies ist per Fax an die bekannte Nummer möglich. Ihre Anfrage wird intern geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage mit den entsprechenden Daten. In jedem Fall ist es notwendig, dass Sie diese Vereinbarungen gegenzeichnen. Nur dann ist eine Stundung oder Ratenzahlung wirksam. |
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 | Was passiert nach einer Rückbuchung? |
 | Bei einer Rückbuchung erhalten Sie von Internet24 eine Mahnung. In dieser ist eine Mahngebühr in Höhe von € 5,- und eine Bearbeitungsgebühr für die Rückbuchung in Höhe von € 10,- zu zahlen. Insofern Sie die Zahlung so leisten, dass der Zahlungseingang vor Ende des Mahnziels gewährleistet ist, entfallen die Mahngebühren. Sollte Sie nach einer Rücklastschrift wünschen, dass wir den Rechnung inkl. der Mahnung erneut abbuchen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wenn es hierbei zu einer wiederholten Rückbuchung kommt, sind die Beträge laut Mahnung vom Kunden anzuweisen. Ein mehrmaliger Einzug der Gebühren ist aus datenbanktechnischen Gründen nicht möglich. |
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 | Wofür werden bei Überweisungsrechnungen 5% Aufpreis berechnet? |
 | Diesen Aufpreis müssen wir für den Mehraufwand, den wir durch das Kontrollieren der Zahlungseingänge haben, berechnen. Durch Teilnahme am risikolosen Lastschriftverfahren können Sie diesen Aufschlag umgehen. Hinweis: Viele unserer Wettbewerber lassen zur Zahlung ausschließlich den Lastschrifteinzug zu. Einzugsermächtigung |
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 | Kann ich meine Rechnung per Scheck bezahlen? |
 | Eine Zahlung per Scheck ist mit einem hohen Bearbeitungsaufwand für Internet24 verbunden. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, von mehrfachen Scheckzahlungen abzusehen. Es werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,- pro Scheck fällig. |
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 | Wie ist mit den Auslandsgebühren der Banken zu verfahren, wenn man eine Überweisung aus dem Ausland nach Deutschland tätigt? |
 | Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Internet24 die volle Rechnungssumme auf dem Konto eingeht. Dies bedeutet, dass er alle Bankgebühren übernehmen muss. Leider ist es in diesen Fällen stets so, dass der Kunde im Ausland eine höhere Summe anweisen muss als unsere Rechnung tatsächlich aufweist. Diese Verfahrensweise ist leider nicht zu umgehen und so üblich. Kunden aus der EU können eine normale Überweisung tätigen, die wie eine Inlandsüberweisung ohne Extrakosten von den Banken behandelt wird. |
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 | Ich habe das Zahlungsziel überschritten. |
 | Für alle Kunden von Internet24, die per Überweisung zahlen, gilt das Zahlungsziel der Rechnung. Dies ist in der Regel bei Erstrechnungen 21 Tage, bei Folgerechnungen zum Monatsende. Sollte der Kunde dieses Zahlungsziel überschreiten, erhält er eine Mahnung per Post. Wir weisen darauf hin, dass lediglich eine Mahnung versandt wird. Laut dieser wird dem Kunden eine Frist von 7 Tagen zur Zahlung eingeräumt. Erfolgt der Zahlungseingang vor Ende des Mahnziels, entfallen die € 5,- Mahngebühren. Erfolgt er danach, sind die Mahngebühren vom Kunden zu tragen. Sollte Internet24 bis Ende des Mahnziels keinen Zahlungseingang verbuchen können, erhält der Kunde eine Sperrankündigung. Diese wird per Fax versandt. Kann sie nicht erfolgreich versandt werden oder hat der Kunde kein Faxgerät, erfolgt die Zustellung per Post. Der Kunde erhält eine erneute und letzte Frist zur Zahlung von 5 Tagen. Insofern auch dieser Termin überschritten wird, kommt es zur Sperrung aller in der Rechnung aufgeführten Präsenzen zzgl. Co-Domains. Wie im Sperrschreiben vermerkt, fällt hierfür eine Sperrgebühr in Höhe von € 10,- brutto an. |
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 | Meine Domain wurde wegen Zahlungsverzug gesperrt. Wie kann ich schnellstmöglich wieder die Domain freischalten lassen? |
 | Bei Vorlage eines von Ihrer Bank bestätigten Zahlungsbelegs oder Vorlage eines Onlineüberweisungsbelegs (Bestätigung der Überweisung per Bildschirmausdruck) mit korrekter offener Rechnungssumme zzgl. eventueller Mahngebühren schalten wir Ihre Präsenz sofort wieder frei. |
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 | Meine Domain wurde wegen Zahlungsverzuges gesperrt. Nun habe ich gezahlt. Wann ist diese Domain wieder verfügbar? |
 | Bei Zusendung des Zahlungsbeleges per Fax wird Ihre Domain nach ca. 10 Minuten wieder verfügbar sein. Ansonsten erfolgt die Freischaltung erst bei tatsächlichem Zahlungseinang auf unserem Konto. |