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  Vertragsverhältnis
 
Mit wem schließe ich als Kunde einen Vertrag ab?
Fall 1- Domaininhaber - Provider - Registrierungsstelle
 
Registrierungsstelle (z. B. Denic, nic.at)
Internet-Service-Provider
(internet24 GmbH)
= Erhält Rechnung von Registrierungsstelle
+ Bereitsteller der Nameserver
Domaininhaber
(Erhält Rechnung vom Internet Service-Provider)
  • alleiniges Inhaberrecht und Verfügungsrecht über die Domain
  • muss bei Kündigung
    zwingend Unterschrift leisten, diese muss dem Provider vorliegen
 
Fall 2 - Domaininhaber - Wiederverkäufer - Provider - Registrierungsstelle
 
Registrierungsstelle (z. B. Denic, nic.at)
Internet-Service-Provider
(internet24 GmbH)
= Erhält Rechnung von     Registrierungsstelle
+ Bereitsteller der Nameserver
Domaininhaber *
(Erhält Rechnung vom Internet Service-Provider)
  • alleiniges Inhaberrecht und Verfügungsrecht über die Domain
  • muss bei Kündigung zwingend Unterschrift leisten, diese muss dem Provider vorliegen

Wiederverkäufer *
(Erhält Rechnung vom Internet- Service-Provider)
- muss beim Provider kündigen und Unterschrift vom Domaininhaber beifügen

* Können identisch sein
Wichtig!
Wir weisen darauf hin, dass bei Zustandekommen eines Vertrages zwingend die aktuelle E-Mail-Adresse des Domaininhabers dem Provider bekannt sein muss. Dieser E-Mail-Account muss hier bereits funktionsfähig sein.
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